Luftreinhalteplanung
In der europäischen Richtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und den zugehörigen Tochterrichtlinien sowie in der jüngsten Richtlinie des europäischen Parlaments über Luftqualität und saubere Luft (2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt enthalten.
Bei Überschreitung der Grenzwerte: Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen
Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im August 2010 sowie der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV vom 02.08.2010 wurde die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es besteht bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten die Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§ 47 Abs. 1-3 BImSchG).
Verantwortlich für die Erstellung von Luftreinhalteplänen im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (ehem. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar).
1. Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung
Der ab Januar 2005 einzuhaltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde zeitweise überschritten.
Daraus ergab sich die Erfordernis zur Aufstellung eines „Aktionsplanes zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Jena“, insbesondere mit Maßnahmen zur Minderung des Feinstaubes, welcher seit November 2008 vorliegt. Der vorher öffentlich ausgelegte Aktionsplan wird bei Entscheidungen zur Luftreinhaltung berücksichtigt.
2. Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung
Seit 2010 ist für Stickstoffdioxid ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ einzuhalten. Das in der Westbahnhofstraße gemessene Jahresmittel lag im Jahre 2010 darüber. Aufgrund der Überschreitung wurde erneut ein Luftreinhalteplan erarbeitet.
Der Aktionsplan vom Februar 2012 wurde im März 2012 bekannt gemacht und erneut öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind durch die Stadt Jena umzusetzen.