Was sind elektromagnetische Felder (EMF)?
Elektromagnetische Felder sind ein Teil des elektromagnetischen Spektrums. Dieses erstreckt sich über den gesamten Bereich von den statischen elektrischen und magnetischen Feldern über die optische Strahlung bis zur sehr energiereichen Gammastrahlung. Den Teil des Spektrums zwischen den statischen elektrischen und magnetischen Feldern und der Infrarot-Strahlung bezeichnet man üblicherweise mit dem Oberbegriff "elektromagnetische Felder".
Die Eigenschaften hochfrequenter elektromagnetischer Felder (9 kHz bis 300 GHz) werden besonders für die moderne Kommunikation genutzt - zum Beispiel für Mobilfunk, Fernsehen, Rundfunk sowie für schnurlose Telefone und drahtlose Computernetzwerke. Auch Funkanwendungen für kurze Entfernungen nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder, so zum Beispiel Funkmodule nach dem Bluetooth-Standard.
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (1 Hz bis 9 kHz) treten im Alltag bei der Stromversorgung (zum Beispiel Hochspannungsleitungen), bei Haushaltsgeräten und Elektroinstallationen im Haus oder bei elektrifizierten Verkehrssystemen wie Eisenbahnen auf.
Mobilfunkanlagen in Jena
Der technische Fortschritt in der Telekommunikation und deren immer breitere Anwendung haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die drei Mobilfunknetzbetreiber Deutschlands (Telekom, Vodafone und Telefónica) ihre Netze ausgebaut haben.
Gegenwärtig sind in der Stadt Jena 92 Mobilfunkanlagen an 73 Standorten in Betrieb. 20 Standorte werden von zwei oder mehr Betreibern genutzt. Die Standorte können bei Bundesnetzagentur eingesehen werden.
Vereinbarung kommunaler Spitzenverbände mit den Mobilfunkbetreibern
Für die flächendeckende Versorgung eines Mobilfunknetzes sind eine Vielzahl von Sendeanlagen notwendig. Diese Anlagen können immer nur eine begrenzte Fläche abdecken, die wiederum vom jeweiligen Frequenzbereich abhängt. Je höher die Frequenz desto kleiner ist die Fläche, die abgedeckt werden kann.
Bei der Standortsuche für die Sendeanlagen müssen neben der notwendigen Reichweite auch gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Deshalb ist die Standortwahl nicht einfach und kann nur im Einvernehmen mit den kommunalen Verbänden erfolgen. Bereits 2001 haben deshalb die kommunalen Spitzenverbände mit den Mobilfunkbetreibern eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze abgeschlossen und sind eine freiwillige Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung eingegangen. In dieser verpflichten sie sich einerseits zu Maßnahmen, die sowohl die Sicherheit als auch den Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz verbessern.
Regelungen zur Standortauswahl
Bei der Auswahl der Standorte sind neben der sendetechnischen Eignung die gesetzlichen Bestimmungen des Baurechts, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und Sanierungsrechtes einzuhalten. Mobilfunkanlagen stellen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftige Anlagen dar.
Für jede Anlage wird gemäß § 12 der EU-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen eine Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur ausgestellt. Nach der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) sind die Mobilfunkanlagen zwei Wochen vor Sendebeginn der unteren Immissionsschutzbehörde, in Jena dem Fachdienst Umweltschutz, anzuzeigen.
Öffentlichkeitsarbeit in Jena
Die Stadtverwaltung Jena berichtete dem Stadtrat von 2008 bis 2016 jährlich über den Umsetzungsstand des 2007 beschlossenen Konzeptes. Inhalt dieser Berichte waren zum Einen Änderungen an Sendeanlagen im vergangenen Berichtszeitraum sowie die Planungen der Mobilfunkbetreiber für das nächste Kalenderjahr. Zum Anderen wurden die Ergebnisse der jährlichen Messungen elektromagnetischer Felder vorgestellt, die in Jena seit der Umstellung auf DVB-T durch die Bundesnetzagentur an 10 ausgewählten Standorten erfolgt.
Die jährliche Berichterstattung der Stadtverwaltung zum Stand der Umsetzung des Konzeptes wurde 2016 aufgehoben. Auf Grund der regelmäßigen Darstellung der Ergebnisse auf der Webseite der Stadt Jena sowie der von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Informationen erübrigt sich die jährliche Berichterstattung.
Messung elektromagnetischer Felder
Am 01.07.2008 erfolgte die Umstellung vom analogen auf das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) in Jena. Der Stadtrat hat im April 2008 die Durchführung einer unabhängigen Vergleichsmessung der EMF-Immissionen vor und nach der Umstellung auf das digitale Fernsehen beschlossen. Seitdem werden jährlich EMF-Messungen von der Bundesnetzagentur durchgeführt.
Am 29.03.2017 erfolgte die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2, dem neuen Standard für digitales Antennenfernsehen. Diese Umstellung ermöglicht die Übertragung hochauflösender TV-Bilder.
Standort der DVB-T-Anlagen
Für die DVB-T-Anlagen wurde der Standort des ehemaligen Umsetzers auf den Kernbergen ausgebaut und ein Gittermast von 60 m Höhe errichtet. Für die in 54,85 m Höhe angebrachten DVB-T2 Antennen liegt eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur vom 14.02.2017 vor.
Durchführung der EMF-Messungen
Die EMF-Messungen erfolgen jährlich an etwa 11 ausgewählten Messpunkten, verteilt im Stadtgebiet Jenas. Dabei wird insbesondere in der unmittelbaren Nähe sensibler Standorte, wie Schulen und Kindertageseinrichtungen, gemessen.
Die Messungen werden über die Frequenzbereiche von 9 kHz bis 3 GHz durchgeführt und umfassen außer dem analogen bzw. digitalen Fernsehen auch den Amateurfunk, Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk, Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk (UKW, MW, KW) u. a. Der Frequenzbereich von DVB-T2 liegt im Bereich von 470 MHz bis 690 MHz.
Auswertung der Messungen
Die Reiz- und auch die thermische Wirkung elektromagnetischer Felder werden durch Summationsvorschriften für die Quotienten zwischen gemessener Feldstärke und dem Grenzwert für die einzelnen Frequenzen bestimmt. Die Summe dieser Verhältnisse muss kleiner oder gleich 1 sein, damit der von der ICNIRP (internationale Kommission für nicht ionisierende Strahlung) empfohlene „Summengrenzwert“ eingehalten ist. Nach der 26. BImSchV hängt der Grenzwert für die elektrische Feldstärke bei Hochfrequenzanlagen von den jeweiligen Frequenzbereichen ab.
Für die Berechnung des Grenzwertausschöpfungsgrades werden die berechneten Werte für die einzelnen Standorte in Beziehung zum Grenzwert gestellt, der auf 100 % gesetzt wird. Der Ausschöpfungsgrad des Grenzwertes mit Reizwirkung wird im Frequenzbereich 9 kHz bis 10 MHz und mit thermischer Wirkung im Frequenzbereich 100 kHz – 300 GHz ausgewiesen.
Die Annahme einer Erhöhung der EMF-Belastung durch die Umstellung auf das digitale Fernsehen (DVB-T) hat sich bestätigt. Die Grenzwertauslastung zeigt aber, dass die Werte sich weit unter den Grenzwerten bewegen.
Unter Downloads sind die Ergebnisse der EMF-Messungen seit 2008 abrufbar.
Rechtsgrundlagen
Am 22.08.2013 ist die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektro-magnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) in Kraft getreten. Sie regelt die Grenzwerte für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
Die bis dahin bestehende und seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 nicht geänderte Verordnung bedurfte der Anpassung an wissenschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen. Die Verordnung in ihrer ursprünglichen Fassung blieb insbesondere hinter der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 12.06.1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (1999/519/EG) zurück.
Im Jahr 2010 hat die ICNIRP ihre Grenzwertempfehlung für niederfrequente Felder anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet (Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric and Magnetic Fields (1 Hertz bis 100 Kilohertz), Health Physics 99(6): 818 bis 836; 2010). Die Grenzwerte der 26. BImSchV basieren auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen.