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Kommunale Wärmeplanung

Die Umstellung des Energiesystems von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu sauberen erneuerbaren Energien zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Ob diese Energiewende gelingt, ist jedoch maßgeblich vom Erfolg der Wärmewende abhängig.

In privaten Haushalten werden über 90 % der Endenergie für Wärmeanwendungen verbraucht. Dabei wird überwiegend Erdgas eingesetzt. Zeitgleich herrscht große Verunsicherung, welche Wärmeversorgung zukunftstauglich ist. Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung soll die Frage beantworten werden, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet Jenas zukünftig besonders geeignet ist.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung der Stadt. Als Planungsinstrument koordiniert sie im gesamten Gemeindegebiet die Deckung der zukünftigen Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare und nachhaltige Wärmequellen.

Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung soll der Stadt Jena der Weg hin zu einer Wärmeversorgung frei von fossilen Energieträgern aufgezeigt werden. Das Hauptziel ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung.

Ein Kartenwerk wird später zeigen, in welchen Gebieten Jenas welche Art der Wärmeversorgung empfohlen wird. So soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürger, Unternehmen und die Stadt selbst geschaffen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Dabei soll die Wärmeplanung ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich sein.

Der Ablauf zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung teilt sich grob in folgende Arbeitspakete auf:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Zielszenarien und Entwicklungspfade
  4. Strategie- und Maßnahmenkatalog
  5. Verstetigungsstrategie und Controlling-Konzept

Nach der Fertigstellung wird die kommunale Wärmeplanung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss folgt die eigentliche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.

Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung hat Anfang Januar 2024 begonnen und soll Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein. Derzeit wird die Bestands- und Potenzialanalyse durchgeführt. Dies ist die Grundlage zur Entwicklung des späteren Strategie- und Maßnahmenkatalogs.

Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Der kommunale Wärmeplan stellt demnach für Dritte eine wichtige Informationsgrundlage dar, um Akteure der Wärmewende sowie die Bevölkerung frühzeitig von der avisierten Zukunft der Wärmeversorgung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht dadurch jedoch nicht.

Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz. Es wurde am 20.12.2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Demnach sind Städte wie Jena dazu verpflichtet bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan vorzulegen.

Eng verzahnt mit dem Wärmeplanungsgesetz ist das Gebäudeenergiegesetz. Darin wird u.a. festgelegt, dass seit dem 01.01.2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es längere Fristen, um fossile Heizungen auszutauschen. Diese Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz gelten allerdings erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Standort

Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland