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Abwasser - Schmutz- und Niederschlagswasser

Abwasser ist durch Gebrauch verändertes Wasser aus Haushalten, der Landwirtschaft, aus Gewerbe und Industrie (Schmutzwasser) sowie Niederschlagswasser, welches gesammelt von bebauten oder befestigten Flächen abfließt.

Darunter fällt auch der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm aus Haushalten und alles sonstige in Abwasseranlagen abfließende Wasser.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt in Jena dem Zweckverband JenaWasser. Der Verband betreibt in Jena die zentralen Kläranlagen in den Ortsteilen Zwätzen und Maua.

Bei Standorten, die abwasserseitig nicht oder noch nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, kann die Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte übertragen werden.

Sowohl die Einleitung in ein Oberflächengewässer als auch die Versickerung stellen eine Gewässerbenutzung dar und bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde. Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Serviceportal der Stadt: Häusliches Abwasser - Einleitung und Versickerung.

Die Beschaffenheit von Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben unterscheidet sich deutlich von häuslichem Abwasser. Die enthaltenen Stoffe können z. B. die Mikrobiologie in Kläranlagen oder die Organismen in Oberflächengewässern schädigen.

Die Einleitung gewerblicher und industrieller Abwässer in ein Gewässer (Direkteinleitung) bzw. in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung (AbwV) unterliegt daher besonderen Anforderungen und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung durch die unteren Wasserbehörde. In bestimmten Fällen genügt eine Anzeige.

Weitere Informationen zu den Herkunftsbereichen und zum Antragsverfahren erhalten Sie im Serviceportal der Stadt: Gewerbliches / Industrielles Abwasser - Einleitung.

Nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah versickert werden, z. B. über:

  • Mulden
  • Rohre oder Rigolen
  • eine Kombination als Mulden und Rigolen
  • Sickerschächte

Die Versickerung kommt der Grundwasserneubildung zugute. Für einige der genannten Versickerungsarten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde zu beantragen.

Kommt eine Versickerung aufgrund der geologischen Verhältnisse oder aus Platzmangel nicht in Betracht, ist das Wasser vorzugsweise getrennt vom Schmutzwasser zu sammeln und in ein Oberflächengewässer einzuleiten, soweit es die hydraulischen Verhältnisse erlauben.

Niederschlagswasser von gewerblich genutzten Flächen darf nur mit der Erlaubnis der Wasserbehörde eingeleitet werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Serviceportal der Stadt: Niederschlagswasser - Einleitung und Versickerung.

Einen weiteren wichtigen Beitrag zum Rückhalt von Niederschlagswasser auf dem Grundstück leisten Gründächer, Retentionszisternen oder auch offene Wasserflächen.

Eine Vermischung von Schmutzwasser mit nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser ist, insbesondere bei Neubauvorhaben, zu vermeiden.

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