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Bodenschutz und Altlasten

Unser Boden erfüllt wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Er ist in Wasser- und Nährstoffkreisläufe eingebunden und wirkt als Filter für unser Grundwasser. Nicht zuletzt bildet der Boden eine wichtige Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft.

Unsere Böden sind über einen sehr langen Zeitraum als Ergebnis physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse entstanden.

Boden lässt sich nicht vermehren. Hat er seine ursprüngliche Funktion durch Flächenversiegelung oder Stoffeintrag verloren, ist diese in der Regeln nur schwer zu regenerieren. Ein sorgsamer und sparsamer Umgang mit Boden ist daher mit Blick auf zukünftige Generationen unverzichtbar.

Dem steht in Regionen mit positiver wirtschaftlicher Entwicklung und Bevölkerungszuwachs ein anhaltender Flächenbedarf für die Siedlungs- und Stadtentwicklung gegenüber.

Durch die Schließung von Baulücken, kompakte Bebauung und Nutzung vorhandener Wegetrassen soll die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen oder sonstigen Freiflächen möglichst vermieden werden.

Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Vorhaben oder mit der Erstellung von Umweltberichten in der Bauleitplanung wird dieser Konflikt betrachtet und eine entprechende Abwägung vorgenommen.

Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit zur Folge haben können.

Hierunter fallen beispielsweise Schadstoffeinträge aus Industrie und Verkehr sowie Versiegelung, Verdichtung, Erosion und Versalzung.

Grundstücke dürfen nur in der Art und Weise genutzt werden, dass dadurch keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden.

Die untere Bodenschutzbehörde kann Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen anordnen.

Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht durch die sogenannte "gute fachliche Praxis" erfüllt. Dazu zählt unter anderem:

  • Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz vermeiden
  • Erosionsschutz durch Bodenbedeckung und Bearbeitung quer zum Hang, Anlage von Hecken und Ähnliches
  • biologische Aktivität des Bodens erhöhen durch Fruchtfolgegestaltung
  • Erhöhung des Humusgehaltes durch Zufuhr organischer Substanz

Die untere Bodenschutzbehörde führt das Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) für das Stadtgebiet Jena. Darin sind die Flächen erfasst, deren frühere Nutzung Anhaltspunkte für ein Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen liefert und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen kann.

Im Rahmen der Altlastenunterschung erfolgt in der Regel eine historische Erkundung des Standortes auf der Grundlage von Akten, Kartenmaterial oder Luftbildern sowie anhand von Zeitzeugenberichten. Diese liefern erste Hinweise auf mögliche Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers.

Eine abschließende Gefährdungsabschätzung ist erst nach vertiefenden geologischen Untersuchungen möglich. Sie wird durch die zuständige Bodenschutzbehörde veranlasst. Darauf basierend werden Festlegungen zur weiteren Verfahrensweise getroffen.

In einigen Fällen bestätigt sich der Altlastenverdacht nicht und die Fläche kann aus dem THALIS gelöscht werden.

Die untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Anfrage Auskunft zu Altlastverdachtsflächen im Stadtgebiet. Sie betreut außerdem städtische Sanierungsmaßnahmen. Nähere Informationen erhalten Sie im Serviceportal der Stadt: Altlastenauskunft.

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