Kommunale Wärmeplanung
Die Umstellung des Energiesystems von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu sauberen erneuerbaren Energien zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Ob diese Energiewende gelingt, ist jedoch maßgeblich vom Erfolg der Wärmewende abhängig.
In privaten Haushalten werden über 90 % der Endenergie für Wärmeanwendungen verbraucht. Dabei wird überwiegend Erdgas eingesetzt. Zeitgleich herrscht große Verunsicherung, welche Wärmeversorgung zukunftstauglich ist. Mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung soll die Frage beantworten werden, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet Jenas zukünftig besonders geeignet ist.
Definition
Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung der Stadt. Als Planungsinstrument koordiniert sie im gesamten Gemeindegebiet die Deckung der zukünftigen Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare und nachhaltige Wärmequellen.
Ziel
Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung soll der Stadt Jena der Weg hin zu einer Wärmeversorgung frei von fossilen Energieträgern aufgezeigt werden. Das Hauptziel ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung.
Ein Kartenwerk wird später zeigen, in welchen Gebieten Jenas welche Art der Wärmeversorgung empfohlen wird. So soll Planungs- und Investitionssicherheit für Bürger, Unternehmen und die Stadt selbst geschaffen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Dabei soll die Wärmeplanung ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich sein.
Ablauf
Mit der Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Jena das Hamburg Institut Consulting GmbH beauftragt. Die Kernarbeitsgruppe wird ergänzt durch das Team Klima der Stadt Jena sowie die Stadtwerke Jena Netze GmbH.
Im Rahmen von regelmäßigen Akteurstreffen werden Vertreter von Wohnungswirtschaft, Unternehmen, relevanten Vereinen und Interessensvertretungen in die Erarbeitung der Wärmeplanung eingebunden.
Weiterhin sind zwei öffentliche Informationsveranstaltungen geplant.
Der Ablauf zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung teilt sich grob in folgende Arbeitspakete auf:
- Bestandsanalyse - Für das Stadtgebiet Jena werden der aktuelle Wärmebedarf, der Gebäudebestand sowie die für die Wärmeversorgung relevante Energieinfrastruktur analysiert und Annahmen zur künftigen Entwicklung des Wärmebedarfes getroffen.
- Potenzialanalyse - Es werden die Potentiale für langfristig verfügbare erneuerbare Energien, für unvermeidbare Abwärme sowie zur zentralen Wärmespeicherung abgeschätzt.
- Zielszenarien und Entwicklungspfade - Basierend auf dem zukünftigen Wärmebedarf und den langfristig vorhandenen Potentialen werden Teilgebiete identifiziert, welche sich für Wärmenetz-lösungen eignen. Ist ein Teilgebiet nicht für ein Wärmenetz geeignet, wird es als Gebiet für eine dezentrale Wärmelösung angegeben. Kann aufgrund der derzeitigen Daten- und Erkenntnislage für ein Teilgebiet noch keine abschließende Wärmeversorgungsoption ermittelt werden, wird dieses als Prüfgebiet ausgewiesen. Die Ergebnisse der Zielszenarien werden in verschiedenen Kartenansichten und Planungsdokumenten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
- Strategie- und Maßnahmenkatalog - Auf der Basis der Zielszenarien werden Maßnahmen für das Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung abgeleitet, die die Stadt selbst oder durch Vereinbarungen mit Dritten im Stadtgebiet umsetzen kann. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel beschleunigte Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Beauftragung von Machbarkeitsstudien, die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Dach- und Freiflächen, Informations- und Beratungsangebote sowie die Entwicklung von Quartierslösungen.
- Verstetigungsstrategie und Controlling-Konzept - Der Wärmeplan ist regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre auf Basis aktueller Informationen und Erkenntnisse zu überprüfen und die Fortschritte bei der Umsetzung der ermittelten Strategien und Maßnahmen zu überwachen.
Nach der Fertigstellung wird die kommunale Wärmeplanung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss folgt die eigentliche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
Aktueller Stand
Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung hat Anfang Januar 2024 begonnen und soll im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein. Derzeit werden die Zielszenarios für die einzelnen Teilgebiete festgelegt. Parallel wird der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung erarbeitet. Ende Januar 2025 wird das 4. und vorerst letzte Akteurstreffen stattfinden. Im Februar sollen die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung dann veröffentlicht werden. Über ein informelles Beteiligungsvorhaben werden alle Bürger eingeladen, ihre Hinweise zur Planung einzubringen. Für Februar ist weiterhin eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Verbindlichkeit
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung und die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Der kommunale Wärmeplan stellt demnach für Dritte eine wichtige Informationsgrundlage dar, um Akteure der Wärmewende sowie die Bevölkerung frühzeitig von der avisierten Zukunft der Wärmeversorgung in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf eine bestimmte Versorgung besteht dadurch jedoch nicht.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz. Es wurde am 20.12.2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.
Darüber hinaus ist das Wärmeplanungsgesetz mit dem Gebäudeenergiegesetz eng verzahnt. Hier ist u.a. festgesetzt, dass seit dem 01.01.2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 % erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsgebäude hingegen gibt es längere Fristen, um fossile Heizungen auszutauschen. Diese Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz gelten allerdings erst einen Monat nachdem der Stadtrat einen Beschluss über die Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen gefasst hat bzw. ab dem 01.07.2026.
Förderung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung Jena wird gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Sektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Beratungsangebote
Beratungsangebote zu Gebäudesanierung, Heizungstausch oder dem Einbau von Photovoltaik-Anlagen finden Sie auf der Energieberatungsseite der Stadt Jena.