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Lärmminderungsplanung

Fortschreibung Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 wird fortgeschrieben. Damit startet Jena in die mittlerweile vierte Runde der Lärmaktionsplanung.

In den kommenden Monaten wird überprüft, wie der Verkehrslärm in unserer Stadt weiter reduziert werden kann. An diesem Prozess wird auch die Öffentlichkeit beteiligt.

Lärmaktionsplanung 2023 - 2028

Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten. Der letzte Lärmaktionsplan wurde 2018 erarbeitet und am 21.03.2019 durch den Stadtrat beschlossen. Die Aktualisierung des bisherigen Lärmaktionsplanes muss bis zum 18.07.2024 abgeschlossen sein.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms, hier speziell des Straßenverkehrslärms, festzulegen. Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist das Ingenieurbüro IVAS aus Dresden beauftragt.

Ablauf

Im ersten Schritt wird die Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen aus den vorangegangenen Planungen überprüft und evaluiert. Gleichzeitig sollen auch ruhige Gebiete vor einer Zunahme an Lärm geschützt und erhalten werden.

Anhand der Ergebnisse aus der Lärmberechnung arbeitet das Ingenieurbüro die Lärmschwerpunkte heraus. Hierbei finden auch die Hinweise aus der Öffentlichkeit (1. Öffentlichkeitsbeteiligung) Berücksichtigung.

Sobald der Entwurf des Lärmaktionsplanes vorliegt, wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt und es können Stellungnahmen dazu abgegeben werden (2. Öffentlichkeitsbeteiligung).

Erste Beteiligung mittels Online-Befragung

Vom 13.05. bis 18.06.2023 fand die erste Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan statt. Dabei konnten die Bürger:innen Jenas:

  • Lärmbelästigungen in ihrem Umfeld melden,
  • Anregungen zur Lärmminderung geben und
  • Lärmminderungsmaßnahmen vorschlagen.

Aus den Erkenntnissen der Befragung werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen und Vorschläge für eine weitere Verringerung des Verkehrslärms in der Stadt Jena abgeleitet.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf

Nach Prüfung aller eingegangenen Äußerungen entsteht der Entwurf zum Lärmaktionsplan inklusive des Maßnahmenplans, zu welchem für die Öffentlichkeit eine erneute Mitwirkungsmöglichkeit bestehen wird (zweite Öffentlichkeitsbeteiligung).

Grundlage der Lärmaktionsplanung bildet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG). Im § 47 a bis f BImSchG des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung auch die Zuständigkeiten, Zeiträume und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne definiert. In der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sind die europaweit einheitlichen Anforderungen an Lärmkarten konkretisiert.

Lärmkartierung: neues Berechnungsverfahren

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Berechnung der Lärmbelastung und deren Darstellung in sogenannten Lärmkarten. In Thüringen ist für die Ausarbeitung von Lärmkarten das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zuständig. Der Berechnung liegen die Zahlen zur Verkehrsstärke und den Einwohnern aus dem Jahr 2021 zugrunde. Die Ergebnisse sind als Lärmkarten auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht und auch im Kartenportal der Stadt Jena einsehbar.

Das Berechnungsverfahren, nach dem die Umgebungslärmbelastung ermittelt wurde, hat sich im Vergleich zur letzten Lärmkartierung geändert und ist nun für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitlich. Es unterscheidet sich z.T. deutlich von den bisher angewandten Berechnungsmethoden. Ein Vergleich der Ergebnisse mit vorangegangenen Berechnungen ist daher schwer möglich.