Oberflächengewässer
Oberflächengewässer erfüllen vielfältige Aufgaben im Natur- und Wasserhaushalt. Sie dienen als Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen und werden in vielfältiger Weise durch den Menschen genutzt.
Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft ist es, diese Funktionen möglichst in Einklang zu bringen.
Gewässer
Jena ist geprägt durch die Saale, welche das Stadtgebiet längs durchfließt. Gemäß ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung wird die Saale als Gewässer erster Ordnung eingestuft.
Das Stadtgebiet wird außerdem von zahlreichen größeren und kleineren Bächen durchzogen, den Gewässern zweiter Ordnung. Diese führen ständig oder zeitweise Wasser und münden letztlich in die Saale.
Zusammen genommen ergeben die Gewässer zweiter Ordnung im Stadtgebiet eine Gesamtlänge von etwa 70 km.
Das größte und wohl bekannteste Standgewässer in Jena ist der Schleichersee. Darüber hinaus sind zahlreiche Kleingewässer vorhanden, die wichtige Biotopfunktionen erfüllen.
An der Saale in Jena wird an drei Standorten Energie aus Wasserkraft erzeugt und ins Stromnetz eingespeist. Die Anlagen befinden sich am Paradies- und am Rasenmühlenwehr sowie am Burgauer Wehr.
Wasserrechtliche Erlaubnis und Genehmigung
Um auf der einen Seite den natürlichen Funktionen und auf der anderen den Nutzungsansprüchen an unsere Oberflächengewässer gerecht zu werden, sind einige Handlungen nur mit Erlaubnis bzw. Genehmigung der Wasserbehörde zulässig. Dazu gehören:
- Wasserentnahme über Pumpen (Schöpfen mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei)
- Aufstauen, Absenken und Ableiten von Wasser
- Entnahme fester Stoffe
- Einbringen und Einleiten von Stoffen
- Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern
Für den Ausbau und die Unterhaltung von Oberflächengewässern gelten besondere Regelungen.
Das Befahren der Saale mit Motorbooten ist in Jena nicht zulässig.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse auch die Ausführungen im Serviceportal der Stadt:
Gewässerunterhaltung
Je nach Sohlgefälle und geologischem Untergrund neigen Fließgewässer natürlicherweise zu Ufer- und Sohlerosion oder Verlandung. Das kann im besiedelten Raum Konflikte nach sich ziehen.
Gewässer müssen daher regelmäßig unterhalten werden. Das schließt folgende Maßnahmen ein:
- Erhaltung des Gewässerbetts
- Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, Beseitigung von Abflusshindernissen
- Schutz der Ufer mit einer standortgerechten Vegetation
- Erhaltung der ökologischen Funktion des Gewässers
Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung obliegt dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. An den Gewässern zweiter Ordnung ist sie Aufgabe der Gemeinden oder der zur Unterhaltung gegründeten Verbände.
Bei Fragen zur Gewässerunterhaltung an den Bächen wenden Sie sich bitte an den Kommunalservice Jena - Gewässerunterhaltung.