Grundwasser
Grundwasser ist von Natur aus frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Es dient daher bevorzugt der Trinkwassergewinnung.
Tiefere Grundwasserleiter sind durch die Filterwirkung des Bodens und der Gesteinsschichten im Allgemeinen besser geschützt als oberflächlich anstehendes Grundwasser.
Schutz des Grundwassers - Erlaubnis und Anzeige
Um das Grundwasser sowohl hinsichtlich des mengenmäßigen Dargebots, als auch bezüglich der Qualität zu schützen, bedarf seine Nutzung einer Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde bzw. einer Anzeige.
Folgende Maßnahmen sind erlaubnis- bzw. anzeigepflichtig:
- Bohrungen, z. B. für Baugrunderkundung, Errichtung von Messstellen oder Ausbau als Brunnen
- Entnahme von Grundwasser, z. B. für die Gartenbewässerung, für Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder für Produktionsprozesse (für Gartenbrunnen zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung genügt die Anzeige).
- Bauwasserhaltung
- Errichtung einer Anlage zur Erdwärmenutzung
- Versickerung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswasser flächenhaft oder in Mulden sowie mittels Schacht, Rohr oder Rigole
- Versickerung von Abwasser
- Verwahrung von Brunnen
Ge- und Verbote in Trinkwasserschutzzonen sind zu beachten. Gegebenenfalls ist auf Antrag eine Ausnahme von den Verboten möglich.
Detaillierte Informationen zum Anzeige- und Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem Serviceportal der Stadt:
Für weitere Auskünfte steht ihnen darüber hinaus die untere Wasserbehörde zur Verfügung.
Trinkwasserversorgung in Jena
Die Trinkwasserversorgung für Jena erfolgt durch den Zweckverband JenaWasser.
Das Wasser stammt zu einem großen Teil aus den Tiefbrunnen des Saale-Roda-Tals im Südosten von Jena. Zusätzlich dazu werden die Stadtteile Jena-West und Jena-Süd sowie die ländlichen Ortsteile Münchenroda, Remderoda, Isserstedt, Cospeda, Lützeroda, Closewitz, Krippendorf und Vierzehnheiligen mit Fernwasser aus der Ohratalsperre versorgt.
Das Oberflächenwasser aus der Talsperre wird im Wasserwerk Luisenthal aufbereitet und anschließend nach Jena geliefert.
Das Grundwasser aus den Tiefbrunnen gelangt zuerst in eines der Wasserwerke in Burgau bzw. Drackendorf und wird dort für die Trinkwasserversorgung aufbereitet.
Weitere interessante Informationen rund um das Thema Trinkwasser in Jena erhalten Sie direkt beim Zweckverband JenaWasser.
Wasserschutzgebiete
Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen sind in besonderem Maße vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Hierfür erfolgt die Ausweisung sogenannter Wasserschutzgebiete. Diese werden in drei Schutzzonen untergliedert:
- Zone I: Fassungsbereich des Brunnens oder der Quelle
- Zone II: Engere Schutzzone
- Zone III: Erweiterte Schutzzone
Die Schutzzonen wurden anhand der Geologie und Hydrogeologie des jeweiligen Einzugsgebietes festgelegt. Für jede Zone gelten unterschiedliche Nutzungsbeschränkungen.
Jena hat Anteil an allen drei Schutzzonen. So liegen beispielsweise weitreichende Flächen südlich der Autobahn BAB 4 in der Schutzzone III der Brunnen des Saale-Roda-Tales.
In diesem Bereich kann unter Anderem die Neuausweisung von Baugebieten, die Neuanlage und Erweiterung von Friedhöfen, die Rohstoffgewinnung oder der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu Beeinträchtigungen des Grundwassers führen.
Demgegenüber nehmen die Schutzzonen I und II für den Fürstenbrunnen und den Tiefbrunnen Maua eine vergleichsweise kleine Fläche ein. Hier gelten noch weiter reichende Schutzbestimmungen.
Einen Überblick über die Wasserschutzgebiete in Jena erhalten Sie über das Geoportal des Freistaates Thüringen.
Nutzung von Erdwärme
Die oberflächennahe Geothermie nutzt das Temperaturangebot bis in eine Tiefe von ca. 400 m.
In Jena kommen sowohl Sole-Wasser-Wärmepumpen in Form von Erdwärmesonden und Bodenkollektoren als auch Wasser-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz.
Bei den Sole-Wasser-Wärmepumpen wird ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch als Wärmeträgermedium eingesetzt, bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen ist das Grundwasser der Wärmeträger.
Für Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich, Kollektoren sind anzeigepflichtig.
Die Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe bedarf ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde und im Serviceportal der Stadt: Grundwasserentnahme, Bohrungen und Geothermie.
Bohrungen, die tiefer als 100 m abgeteuft werden sollen, bedürfen zusätzlich einer bergrechtlichen Anzeige beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).