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Klimacheck

Mit dem Klimacheck hat die Stadt Jena ein Instrument erarbeitet, mit dem die Auswirkungen von Stadtratsentscheidungen auf das Klima bewerten werden können. Vorhaben, die sich positiv auf das Klima auswirken, können so bevorzugt werden.

Anhand von Leitfragen, die sich an den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Jena orientieren, werden qualitative Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima getroffen. Mit der Beantwortung von insgesamt 12 Leitfragen aus den Bereichen:

  • Treibhausgasemissionen
  • Erneuerbare Energien
  • Energieverbrauch
  • Mobilität
  • Vegetation und
  • Flächeninanspruchnahme

erfolgt eine Einschätzung der Auswirkungen der Beschlussvorlagen auf das Klima.

Das Ergebnis des Klimachecks soll den verantwortlichen Kommunalpolitikern als Entscheidungsgrundlage aus Sicht des Klimaschutzes dienen. Darüber hinaus trägt der Klimacheck zur Sensibilisierung der Vorlagenverfasser hinsichtlich Klimaschutzbelangen bei.

Der Klimacheck ist ein prozessbegleitendes Instrument. Schon während der Erarbeitung des Vorhabens, für das ein Beschluss benötigt wird, ist der Klimacheck zu beachten und nicht erst bei der Erstellung der Beschlussvorlage (BV). Das Ausfüllen des Klimacheck-Formblattes ist also lediglich der letzte Schritt zur Dokumentation der Ergebnisse.

Für Verfahren der Bauleitplanung erfolgt eine Bewertung des Vorhabens bei Vorlage eines qualifizierten Planentwurfes.

Jährlich werden allein vom Stadtrat der Stadt Jena etwa 200 Beschlüsse gefasst. Viele weitere werden in beschließenden Ausschüssen gefasst. Aufgrund dieses großen Umfangs und der gleichzeitigen Zielsetzung einer Bewertung sämtlicher Stadtratsbeschlüsse, wurde eine möglichst einfache Vorgehensweise gewählt.

Dazu zählt, dass jeder Vorlageneinreicher in der Lage ist, den Klimacheck während der Erstellung der Vorlage ausfüllen zu können. Die Prüfkriterien sind so allgemein gehalten, dass sämtliche BV bewertet werden können und trotzdem stets der Bezug zur Klimaverträglichkeit besteht. Mittels qualitativer Kriterien kann eine Bewertung schnell und zielführend durchgeführt werden.

Der Klimacheck besteht aus einem zweistufigen Verfahren, der Vorprüfung (Stufe 1) und der eigentlichen Prüfung (Stufe 2). 

 

In der ersten Stufe wird eine Vorprüfung vorgenommen. Das Ziel dieser Vorprüfung besteht darin, nicht klimarelevante BV auszusortieren und klimarelevante BV verschiedenen Prüfabläufen zuzuordnen. Eine BV ist dann klimarelevant, wenn durch diese negative oder auch positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sind, z. B. in Form von fossilem Energieverbrauch und damit einem Ausstoß von Treibhausgasen oder etwa Energieeinsparungen und damit einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes.

Beschlussvorlagen ohne Klimarelevanz

Bestimmte BV, wie z. B. die Besetzung von Ausschüssen oder die Widmung von Straßen, haben keine Auswirkungen auf das Klima und müssen daher nicht weiter geprüft werden. Einer Bewertung der BV mittels Kriterienkatalog ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Die folgende Liste gibt einen beispielhaften Überblick über nicht klimarelevante BV und soll bei der Entscheidungsfindung, ob eine BV klimarelevant ist oder nicht, helfen:

  • Bildung und Besetzung von Ausschüssen
  • Bildung und Besetzung von Beiräten
  • Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten
  • Wahl der Mitglieder in der Planungsversammlung
  • Widmungen von Straßen
  • Jahresabschlüsse
  • Gesamtabschlüsse
  • Änderung der Geschäftsordnung

Diese und vergleichbare BV sind nicht klimarelevant. Diese Liste ist nicht abschließend. Während der Arbeit mit dem Klimacheck werden sich weitere BV als nicht klimarelevant erweisen und die Liste ergänzt werden.

Beschlussvorlagen mit Klimarelevanz

Wird eine BV als klimarelevant eingestuft, wird diese in der ersten Stufe in zwei Gruppen unterschieden, den allgemeinen BV und den BV zu kommunalen Hochbaumaßnahmen.

In der zweiten Stufe erfolgt die eigentliche Prüfung. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen BV und BV zu kommunalen Hochbaumaßnahmen.

Prüfung allgemeiner Beschlussvorlagen

Die allgemeinen BV werden mit Hilfe des Kriterienkataloges nach verschiedenen Klimaschutzkriterien bewertet. Anhand von Leitfragen, die sich an den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Jena orientieren, werden qualitative Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima getroffen. Mit der Beantwortung von insgesamt 12 Leitfragen aus den Bereichen:

  • Treibhausgasemissionen
  • Erneuerbare Energien
  • Energieverbrauch
  • Mobilität
  • Vegetation und
  • Flächeninanspruchnahme

erfolgt eine Einschätzung der Auswirkungen der BV auf das Klima. Dabei stehen für jede Leitfrage drei Antwortmöglichkeiten (positive, negative oder nicht relevante Auswirkungen auf das Klima) zur Verfügung.

Prüfung von Beschlussvorlagen zu kommunalen Hochbaumaßnahmen

Für BV zu kommunalen Hochbaumaßnahmen ist in der zweiten Stufe nicht der Kriterienkatalog anzuwenden, sondern eine Quantifizierung der Treibhausgasemissionen durchzuführen.

Das zentrale Kriterium zur Beurteilung der Klimaauswirkungen kommunaler Hochbaumaßnahmen ist der Primärenergiebedarf der zu errichtenden Gebäude. Im Rahmen der Prüfung erfolgt eine Quantifizierung der zu erwartenden Treibhausgasemissionen auf Grundlage des Primärenergiebedarfs. Dieses Vorgehen lässt eine Bewertung der BV bezüglich der Auswirkungen auf das Klima zu.

Als Orientierungswert zur Beurteilung der Auswirkungen auf das Klima wird der durchschnittliche Treibhausgasausstoß von 5 Haushalten à 2 Personen herangezogen (100 t CO2-eq / Jahr). Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat eine Orientierungshilfe für Klimachecks erarbeitet, in der dieser Wert vorgeschlagen wird. Neben den negativen Auswirkungen von Hochbaumaßnahmen sollen explizit auch positive Auswirkungen dargestellt werden. Damit ergeben sich folgende Bewertungsgrößen als Orientierung, die je nach Art des Hochbaus, anzupassen sind:

  • geringfügige Erhöhung der Treibhausgasemissionen: < 100 t CO2-eq / Jahr
  • erhebliche Erhöhung der Treibhausgasemissionen: > 100 t CO2-eq / Jahr
  • geringfügige Reduktion der Treibhausgasemissionen: < 100 t CO2-eq / Jahr
  • erhebliche Reduktion der Treibhausgasemissionen: >100 t CO2-eq / Jahr

Die Berechnung des Primärenergiebedarfes und der zu erwartenden Treibhausgasemissionen erfolgt formlos. Neben der Berechnung ist eine schriftliche Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima durchzuführen. Die gesamte Dokumentation des Prüfvorgangs ist der BV als Anlage beizufügen. Auf dem Deckblatt der BV wird das Ergebnis nicht festgehalten.

Das Klimacheck-Formblatt steht unter Downloads als ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung. Alternativ wird dem Verfasser einer BV das Formblatt direkt in Ratsinformationssystem Session unter „Dokumente“ zum Ausfüllen bereitstehen. Im ersten Abschnitt sind Titel und Nummer der BV sowie der Einreicher anzugeben. Die anschließenden 12 Leitfragen werden mit Hilfe folgender Auswahlmöglichkeiten beantwortet:

  • positive Auswirkungen auf das Klima
  • negative Auswirkungen auf das Klima
  • nicht relevante Auswirkungen auf das Klima

Für jede einzelne Leitfrage steht ein Textfeld für freiwillige Erläuterungen zur Verfügung. Hier ist Platz für Hinweise, Anmerkungen oder Erklärungen. Nach der Bewertung durch die Leitfragen erfolgt eine Addition der Ergebnisse, sodass eine abschließende Gesamtbewertung erfolgen kann. Im Ergebnis sollen die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima als

  • überwiegend positiv,
  • als überwiegend negativ oder
  • ohne Relevanz

eingestuft werden. Das Gesamtergebnis kann ebenfalls mittels eines Textfeldes kommentiert werden. Kommt es zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist es hilfreich, wenn der Verfasser eine kurze schriftliche Erläuterung abgibt.

Das fertig ausgefüllte Formblatt wird der Beschlussvorlage beigefügt und ist somit Bestandteil dieser.

Die Deckblätter der Beschlussvorlagen werden um den Punkt „Auswirkungen auf das Klima“ erweitert. Unter diesem Punkt wird das Ergebnis des Klimachecks festgehalten. Dem Verfasser stehen auf dem Deckblatt der Beschlussvorlage verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.

Auswirkungen auf das Klima:

  • nicht klimarelevant: Die BV wurde in Stufe 1 als nicht klimarelevant eingestuft. Die Stufe 2, der Kriterienkatalog, musste somit nicht ausgefüllt werden.
  • überwiegend negative: Die BV wurde in Stufe 1 als klimarelevant eingestuft. Die Prüfung in der Stufe 2 kam zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben überwiegend negativ auf das Klima auswirkt.
  • weitgehend klimaneutral: Die BV wurde in Stufe 1 als klimarelevant eingestuft. Die Prüfung in der Stufe 2 kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine relevanten Auswirkungen auf das Klima hat.
  • überwiegend positive: Die BV wurde in Stufe 1 als klimarelevant eingestuft. Die Prüfung in der Stufe 2 kam zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben überwiegend positiv auf das Klima auswirkt.
  • Prüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt*: Eine Prüfung des Vorhabens erfolgt nicht zum Zeitpunkt der Erstellung der BV, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer anderen Beschlussvorlage. Beispiel: BV „Grundstücksverkauf“ wird nicht geprüft, wenn bekannt ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein entsprechender Bebauungsplan beschlossen wird, der dann geprüft werden soll.
  • Prüfung ist bereits erfolgt im Rahmen der BV-Nr. …*: Eine Prüfung des Vorhabens ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt. Beispiel: BV „Grundstücksverkauf“ wird nicht geprüft, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein entsprechender Bebauungsplan geprüft wurde.
  • Prüfung ist nicht mehr möglich*: Das Vorhaben ist in der Planung so weit fortgeschritten, dass eine Prüfung nicht mehr zielführend ist. Diese Auswahlmöglichkeit wird nur während einer Übergangsphase zur Verfügung stehen. Beispiel: Eine Hochbaumaßnahme befindet sich zurzeit in der Planung und die  Planungsphase 3 wurde abgeschlossen. Planungsänderungen sind somit nicht mehr möglich.

* Kurze Erläuterung in der Begründung der BV, wieso keine Bewertung im Rahmen der aktuellen BV möglich ist.

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