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Hochwasserschutz

Jena wird von Süd nach Nord von der Saale durchflossen. Der Fluss entwässert ein Einzugsgebiet von insgesamt 24.167 km².

Seit den 1930er Jahren erfolgt eine Regulierung des Wasserabflusses der Saale durch das Talsperrensystem Obere Saale. Unterhalb der Talsperren münden weitere größere Fließgewässer in die Saale, wie z. B. die Loquitz, Schwarza, Orla und die Roda.

Mit dem Bau der Talsperren hat sich sowohl die Häufigkeit als auch das Ausmaß von Hochwasserereignissen in Jena deutlich reduziert. Trotzdem ist die Hochwassergefahr nicht vollständig gebannt.

Zuletzt kam es im Juni 2013 nach langanhaltenden Niederschlägen im Einzugsgebiet zu großflächigen Überschwemmungen.

Die Saale weist im Stadtgebiet Jena noch einige gut erhaltene Auebereiche auf. Einige werden landwirtschaftlich genutzt oder beherbergen großflächige Sportanlagen. Andere sind naturschutzrechtlich gesichert.

Diese Auebereiche übernehmen wichtige Funktionen als Rückhalteräume bei Hochwasserereignissen. Sie sind deshalb per Verordnung als sogenannte Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete an der Saale und der Roda können bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden. Hier erhalten Sie auch Auskunft zu einer eventuellen Überflutungsgefährdung Ihres Grundstückes.

In Überschwemmungsgebieten sind nur solche Nutzungen zulässig, die mit der Funktion als Abfluss- und Rückhalteraum vereinbar sind.

Nutzungsänderungen im Überschwemmungsgebiet, welche für den Hochwasserschutz relevant sind, bedürfen einer Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

Hierunter fallen beispielsweise die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Umwandlung von Grünland in Ackerland. Näheres dazu regelt das Wasserhaushaltsgesetz.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Serviceportal der Stadt: Überschwemmungsgebiet - Genehmigung.

Das Land Thüringen unterhält ein umfangreiches Netz an Hochwassermeldepegeln. Der nächstgelegene Pegel an der Saale ober­halb Jenas befindet sich in Rothenstein.

Die aktuellen Durchflüsse und Was­serstände können bei der Hochwassernachrichtenzentrale für das Land Thüringen eingesehen werden

Zeichnet sich eine Gefahrenlage ab, erfolgen entsprechende Hochwassermeldungen und -nachrichten sowie die Ausrufung von Alarmstufen durch die Hochwassernachrichtenzentrale.

Im Hochwasserfall stehen, je nach Lagefall, zusätzliche Informatio­nen auf der In­ternetseite der Stadt Jena sowie in anderen Medien, wie Presse und Rundfunk, zur Verfügung.

Geben die Pegelstände im Oberlauf der Saale Hinweise auf ein bevorstehendes Hochwasserereignis in Jena, werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen.

Die erforderlichen Schutzvorkehrungen sind in den Alarm- und Einsatzplänen der Feuerwehr sowie in den Havarieplänen der Ver- und Entsorgungsunternehmen festgeschrieben.

Art und Umfang richten sich nach dem prognostizierten Ausmaß der Überflutung. Neben technischen Schutzmaßnahmen durch die Feuer- und Wasserwehr erfolgt auch eine umfangreiche Information der Bevölkerung über Sirenen sowie über die einschlägigen Medien.

Im Hochwasserfall reichen die personellen und technischen Kapazitäten der Einsatzkräfte oft nicht aus, um gefährdete Bereiche in größerem Umfang mit mobilen Elementen (z. B. Sandsäcken) zu schützen.

Mobile Anlagen können stationäre Hochwasserschutzeinrichtungen daher nicht ersetzen.

Im Rahmen eines Technischen Hochwasserschutzkonzeptes für die Saale im Stadtgebiet Jena wurde untersucht, welche der überflutungsgefährdeten Bereiche sich für die Errichtung stationärer Hochwasserschutzeinrichtungen eignen. Empfohlen werden diese insbesondere für den Bereich Zwätzen und Göschwitz.

Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt dem Freistaat Thüringen. Hier erfolgt eine Priorisierung der landesweit vorgesehenen Maßnahmen.

Das Hochwasserschutzkonzept kann bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Jena eingesehen werden.

Befindet sich ein Grundstück in einem hochwassergefährdeten Ge­biet, müssen Bauwerke gegen das Eindringen des Wassers in den Baukörper so­wie gegen den anstehenden Wasser­druck und Auftrieb im Hoch­wasserfall gesichert werden.

Darüber hinaus ist ein ausreichender Schutz gegen Grundwas­sereintritt und Rückstau aus der Kanali­sation erforderlich.

Tech­nische Einrichtungen und elektrische Anlagen sind in hoch­wassersicheren Räumen anzuordnen. Durch die Wahl wasserbeständi­ger Baumaterialien lassen sich die Schäden durch Überflutung eben­falls verringern.

Detaillierte Hinweise zu Objektschutz und Bauvorsorge in hochwasser­gefährdeten Bereichen stehen mit der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesmi­nisteriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Downloads zur Verfügung.

Die zunehmende Anzahl und Intensität von Starkregenereignissen erfordert ähnliche Vorsorgemaßnahmen wie bei Hochwassergefahr.

Starkregen treten, im Unterschied zum Hochwasserereignis, meist kurz und lokal auf. Sie sind nur schwer vorherzusagen. Wie sich Hauseigentümer und Planer trotzdem dagegen wappnen können, ist im "Leitfaden zur Starkregenvorsorge" des Zweckverbandes JenaWasser unter Downloads zusammengestellt.