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Kompensation von Eingriffen

  • Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten, z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen, Baumpflanzungen oder ähnliche Maßnahmen.
  • Während Ausgleichsmaßnahmen möglichst zeitgleich im Umfeld des Eingriffs erfolgen, ist bei Ersatzmaßnahmen der räumliche und zeitliche Bezug gelockert. 
  • Eine Kompensation kann auch über das Ökokonto oder den Ausgleichsflächenpool der Stadt Jena bzw. der ImPulsRegion Erfurt-Weimar-Jena erfolgen.
  • Eingriffe in Natur und Landschaft sind genehmigungspflichtig. Sie sind nach dem Bilanzierungsmodell für Thüringen zu kompensieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Eingriffsgenehmigung beantragen.

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