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Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist in Thüringen ein eigenständiger Fachplan der unteren Naturschutzbehörde. Er stellt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet zusammenhängend dar. Der Landschaftsplan bildet damit eine wichtige fachliche Grundlage für den Flächennutzungsplan.

In bestimmten Abständen und je nach konkreten Erfordernissen werden Landschaftspläne fortgeschrieben. Der Planungshorizont liegt in der Regel zwischen 10 bis 15 Jahren und entspricht somit dem der Flächennutzungsplanung.

Für Jena liegt seit dem 31.03.2016 ein aktueller Landschaftsplan vor.

Für folgende Bereiche erfolgte bei der Planerstellung eine Bestands- und Konfliktanalyse:

  • Schutzgebiete, Biotope, Artenvorkommen
  • Boden und Geologie
  • Klima, Luft
  • Wasser
  • Landschaft und Erholung

Im Anschluss daran wurden mögliche Entwicklungspotentiale und -ziele abgeleitet.

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes erfolgte unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit. Neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Ortsteilbürgermeister, der Land- und Forstwirtschaft sowie vielen anderen Bereichen wurde der Plan öffentlich ausgelegt und in den politischen Gremien  diskutiert.

Der Landschaftsplan besteht aus einem Textteil sowie verschiedenen Bestands-, Konflikt- und Konzeptkarten. Er wurde im Maßstab 1 : 15.000 erstellt. Die Inhalte sind somit nicht flurstücksgenau abgebildet. Karte B stellt die Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zusammenfassend dar. Für die „weißen Flächen“ in Karte B gilt ein Bestandserhalt gemäß Karte A1.

Der Bericht sowie die Hauptkarten stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Die vollständigen Unterlagen können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde einsehen.

Als Fachplan der unteren Naturschutzbehörde entfaltet der Landschaftsplan nicht die Rechtskraft, Grundstückseigentümer zu enteignen oder zu bestimmten Handlungen zu zwingen.

Die Umsetzung der Entwicklungsziele erfolgt durch:

  • Flächenerwerb
  • Nutzungsaufgabe
  • Grundstücksverkauf
  • vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer
  • Berücksichtigung bei konkreten Planungen und Vorhaben

Die Anfänge der Landschaftsplanung in Jena reichen bis in den September 1990 zurück. Damals wurde die Erarbeitung eines Vorkonzeptes Landschaftsplan Jena in Auftrag gegeben.

1992 begann die Erarbeitung eines Landschaftsplanes begleitend zum Flächennutzungsplan. Dieser wurde durch das damalige Umwelt- und Naturschutzamt fachlich begleitet und 1993 fertig gestellt.

Ab September 1994 wurde die Landschaftsplanung auf das Gebiet der Eingemeindungen ausgedehnt. Dieser Prozess war im Mai 1997 abgeschlossen. Damit existierten zwei Planungsstände parallel.

2002 erfolgte eine Überarbeitung und Zusammenführung beider Teile zu einem einheitlichen Landschaftsplan. Dieser erlangte im März 2003 Rechtskraft.

In Vorbereitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde im Zeitraum von 2011 bis 2016 auch der Landschaftsplan fortgeschrieben. Er trat am 31.03.2016 in Kraft.