Kompensation von Eingriffen
- Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten, z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen, Baumpflanzungen oder ähnliche Maßnahmen.
- Während Ausgleichsmaßnahmen möglichst zeitgleich im Umfeld des Eingriffs erfolgen, ist bei Ersatzmaßnahmen der räumliche und zeitliche Bezug gelockert.
- Eine Kompensation kann auch über das Ökokonto oder den Ausgleichsflächenpool der Stadt Jena bzw. der ImPulsRegion Erfurt-Weimar-Jena erfolgen.
- Eingriffe in Natur und Landschaft sind genehmigungspflichtig. Sie sind nach dem Bilanzierungsmodell für Thüringen zu kompensieren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Eingriffsgenehmigung beantragen.
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Barz | Sachbearbeiterin Eingriffsbegleitung, Ausgleichsflächen und Ökokonto Team Naturschutz |
E-Mail: carolin.barz@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5259 Fax: 0049 3641 49-5255 |
Frau Metzdorff | Sachbearbeiterin Eingriffsbegleitung, Ausgleichsflächen, Ökokonto und Regionaler Ausgleichsflächenpool Team Naturschutz |
E-Mail: nicole.metzdorff@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5256 Fax: 0049 3641 49-5255 |