Vertragsnaturschutz und Fördermöglichkeiten
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Vertragsnaturschutz in Thüringen
Die Kulturlandschaft in und um Jena wird seit Jahrhunderten durch den Menschen geprägt. Sie ist dabei einem steten Wandel unterworfen. Flächen werden umgenutzt oder ganz aus der Nutzung genommen. Mit der ausbleibenden Pflege verschwinden wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere.
Der Freistaat Thüringen bietet zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen sowie zur Förderung der Landschaftspflege und der anerkannten Naturschutzverbände verschiedene Förderprogramme an.
Welche Voraussetzungen für eine Zuwendung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz unter dem Link auf dieser Seite. Auskunft erteilt auch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Jena.
Die aktuell geförderten Maßnahmen im Stadtgebiet Jena können Sie unter Downloads einsehen.
Förderung umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP)
Für den Vertragsnaturschutz in Thüringen nimmt der Teil Naturschutz des KULAP eine herausragende Position ein. Mit diesem EU-kofinanzierten Programm pflegen Landwirtschaftsbetriebe alljährlich naturschutzfachlich wertvolle, oftmals landschaftsprägende Flächen, z. B. durch:
- die Anlage von Blüh- und Schonstreifen
- die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen
- die Beweidung oder Mahd auf Mager- und Trockenstandorten oder Streuobstwiesen u.a.
Für die Naturschutzmaßnahmen im KULAP erfolgt vor Antragstellung eine Abstimmung zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb und der örtlichen unteren Naturschutzbehörde. Dabei wird geprüft, ob die Flächen für eine Naturschutzförderung geeignet sind.
Die Schaf-Ziegen-Prämie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) ist ab 2023 abgelöst durch die Wiedereinführung einer Prämie für Mutterschafe und -ziegen. Eine wesentliche Änderung ist, dass nur noch die weiblichen Schafe und Ziegen, die zum 1. Januar des Antragsjahres das Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben, förderfähig sind.
Die Agrarförderung liegt in der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL).
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NALAP) in Thüringen
Die zweite Säule des Vertragsnaturschutzes in Thüringen ist das Programm NALAP. Es richtet sich primär an Verbände, Vereine und Privatpersonen. Darüber hinaus können mit NALAP kleinere Naturschutzprojekte (Fördervolumen maximal 500.000 Euro) gefördert werden.
In Jena werden derzeit einzelne Privatpersonen für ihr Engagement im Vertragsnaturschutz über dieses Programm unterstützt. Außerdem können kleinere Projekte realisiert werden, wie z. B. der Obstbaumschnitt auf Streuobstwiesen.
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)
Mit diesem Programm können gößere Naturschutzprojekte unterstützt werden. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bzw. den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Im Stadtgebiet Jena können insbesondere Projekte zur Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen sowie die Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen gefördert werden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Folgepflegemaßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen im ehemaligen Naturschutzgroßprojekt, welche bisher nicht in eine regelmäßige Nutzung überführt werden konnten.
Außerdem erfolgt die Umsetzung von Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen in den FFH-Gebieten durch die Natura-2000-Station „Mittlere Saale“.
Naturschutz beginnt vor der Haustür - Förderung aus Mitteln der Umweltlotterie
Unter dem Titel „Naturschutz beginnt vor der Haustür – in kleinen Schritten zu einem bunten, lebenswerten Wohnumfeld“ fördert die Stiftung Naturschutz auf Antrag kleine Projekte, die nach naturschutzfachlichen Kriterien im Wohnumfeld bzw. im Siedlungsbereich die biologische Vielfalt schützen und entwickeln, wie z.B.:
- die ökologische Aufwertung von Flächen in Form von Gründachern, Blühflächen, Trockenmauern, Benjeshecken
- die Anlage einer artenreichen Ortsbegrünung
- die Umgestaltung von Hecken sowie die Neuanlage von Vogelnährgehölzen im Ortsbereich und am Ortsrand
- der Schutz und die Verbesserung des Lebensraums für Insekten durch Bienenweiden, Insektenhotels
Detaillierte Informationen zum Antrag auf Fördermittel bei der Stiftung Naturschutz Thüringen sind unter dem Link auf dieser Seite erhältlich.
Richtlinie Wolf / Luchs
Die Richtlinie Wolf / Luchs leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Herdenschutzes und der ökonomischen Situation für die Weidetierhaltung in Thüringen. Auf Grundlage der Richtlinie können Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere gefördert werden. Tierhalter, die von einem Wolfsriss oder Schäden durch den Luchs betroffen sind, können einen Antrag auf Entschädigung stellen.