Kompensation von Eingriffen
- Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten, z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen, Baumpflanzungen oder ähnliche Maßnahmen.
- Während Ausgleichsmaßnahmen möglichst zeitgleich im Umfeld des Eingriffs erfolgen, ist bei Ersatzmaßnahmen der räumliche und zeitliche Bezug gelockert.
- Eine Kompensation kann auch über das Ökokonto oder den Ausgleichsflächenpool der Stadt Jena bzw. der ImPulsRegion Erfurt-Weimar-Jena erfolgen.
- Eingriffe in Natur und Landschaft sind genehmigungspflichtig. Sie sind nach dem Bilanzierungsmodell für Thüringen zu kompensieren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Eingriffsgenehmigung beantragen.