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Umweltrelevante Industrieanlagen

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL bzw. IED - Industrial Emissions Directive) bildet die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf dem Gebiet der Europäischen Union. Sie wurde Ende 2010 verabschiedet und trat Anfang 2011 in Kraft.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden unter anderem die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Inzwischen ist die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und die daraus resultierenden Vorschriften traten am 02.05.2013 in Kraft.

Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

In der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind die IED-Anlagen im Anhang I der 4. BImSchV genannt und in Spalte "d" über den Eintrag „E“ gekennzeichnet. Darüber hinaus ist jede eigenständig betriebene Industriekläranlage, die Abwässer aus IED-Anlagen behandelt, selbst auch eine IED-Anlage (§ 60 (3) Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz).

In § 52a des novellierten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist geregelt, dass für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, Überwachungspläne und Überwachungsprogramme aufzustellen sind.

Zur Durchführung der Überwachung hat die Stadt Jena einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat die Stadt Jena ein Überwachungsprogramm für die von ihr zu überwachenden IED-Anlagen erstellt, das als Download zur Verfügung steht.

Die aktuellen Überwachungsberichte für die in Anlage 1 des Überwachungsprogramms genannten IED-Anlagen stehen ebenfalls als Download zur Verfügung.

Zu den in diesem Zusammenhang wahrzunehmenden Aufgaben des Teams Immissionsschutz gehören unter anderem:

  • Erstellung von Genehmigungsbescheiden für neue IED-Anlagen
  • Prüfung der im Rahmen von Neuerrichtungen oder wesentlicher Änderungen von IED-Anlagen vorzulegenden Berichte über den Ausgangszustand Boden und Grundwasser (AZB)
  • Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Genehmigungsbescheide
  • Erstellen von Programmen für die regelmäßige Überwachung sowie deren Fortschreibung
  • Vor-Ort-Begehungen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Überwachungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen und sicherstellen, dass betreffende Anlage die Genehmigungsanforderungen einhält
  • Prüfung der Informationen, die von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Emissionsüberwachung jährlich vorgelegt werden

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