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Baumschutz

Bäume erfüllen vielfältige Funktionen in der Stadt. Neben ästhetischen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten rücken immer mehr die positiven stadtklimatischen und -hygienischen Wirkungen in den Vordergrund.

Bäume sind in den Wasserkreislauf eingebunden und können insbesondere im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel einen positiven Beitrag leisten.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen sind Bäume und ihr Wurzelbereich nach der Baumschutzsatzung der Stadt Jena geschützt.

Der Schutz erstreckt sich laut Satzung auf:

  • Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 35 cm, einschließlich Walnußbäume und Eßkastanien, ausgenommen sind sonstige Obstbäume
  • baumartige Sträucher mit einem Stammumfang von mindestens 35 cm, wie z.B. Deutsche Mispel (Mespilus germanica), Kirschpflaume (Prunus cerasifera), Salweide (Salix caprea) oder Kornelkirsche (Cornus mas) u. a.,
  • ortsbildprägende Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm.
  • botanisch wertvolle Einzelexemplare, wie z. B. Eibe (Taxus baccata), Urweltmammutbaum (Metasequoia), Ginkgo (Ginkgo biloba) u. a.

Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen.

Ersatzpflanzungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt. Gleiches gilt für zu erhaltende Bäume in Bebauungsplänen.

Die Satzung gilt nicht für Bäume in folgenden Bereichen:

  • Erwerbsgartenbau, Baumschulen und Gärtnereien,
  • forstwirtschaftliche Nutzung nach dem Thüringer Waldgesetz,
  • denkmalgeschützte Park- und Gartenanlagen.

Geschützte Bäume dürfen nicht entfernt, zerstört, beschädigt oder in ihrer Gestalt wesentlich verändert werden.

Das schließt auch Eingriffe ein, die das Wachstum, die Vitalität, die Lebenserwartung oder das charakteristische Aussehen beeinträchtigen.

Im Wurzelbereich können beispielsweise folgende Handlungen zu Schädigungen führen:

  • Befestigen der Bodenoberfläche,
  • Durchtrennen von Wurzeln,
  • Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen,
  • unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Streusalz oder Auftaumitteln
  • Bodenverdichtungen durch Abstellen oder Befahren mit Fahrzeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen,
  • Veränderungen des Grundwasserspiegels

Ausgenommen von den Verboten sind Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr sowie Havarien an Leitungstrassen.

Baumfällungen und Schnittmaßnahmen dürfen aus Gründen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

In bestimmten Fällen erteilt die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten.

Die Ausnahmegenehmigung enthält in der Regel Nebenbestimmungen. Diese können sich auf bestimmte Erhaltungsmaßnahmen beziehen oder der Antragsteller hat Bäume um- oder in bestimmter Art und Größe neu zu pflanzen. In Einzelfällen ist auch eine Ersatzzahlung möglich.

Ausführliche Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie im Dienstleistungsportal der Stadt: Baumfällung - Genehmigung.

Wie viele Baumfällanträge gestellt und wie viele Bäume im Stadtgebiet Jena gefällt wurden, ist in nebenstehender Statistik (unter Downloads) ersichtlich.

Die Statistik beinhaltet die Entwicklung der Baumfällentscheidungen seit 1990 und wird jedes Jahr erweitert.

Die Differenz zwischen genehmigten Baumfällungen und beauflagten Ersatzpflanzungen ergibt sich aus den teilweise häufigen Baumfällungen in dichten bzw. waldähnlichen Beständen. Die vorhandenen Baumschäden werden auf diesen Standorten häufig durch den dichten Stand verursacht. Nach der Fällung einzelner, schadhafter oder unterwüchsiger Bäume können sich die verbleibenden Bäume und der standortangepasste Jungwuchs besser entwickeln und Ersatzpflanzungen sind nicht erforderlich.

Auf allen anderen Standorten werden Ersatzpflanzungen im Mindestverhältnis 1:1 gefordert und durchgesetzt.

Dem zukünftigen Umgang mit Bäumen in Jena widmet sich in ausführlicher Weise die Konzeption "Stadt- und Straßenbäume im Klimawandel". Es ist erschienen in den Schriften zur Stadtentwicklung, Ausgabe 7.

Das Stadtbaumkonzept enthält Empfehlungen für geeignete Baumarten in Abhängigkeit vom Standort im urbanen Raum, insbesondere im Hinblick auf den prognostizierten Klimawandel.

Es steht Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung.

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